Sonderablass
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Sonderablass zum Paulusjahr.



Die Apostolische Pönitentiarie veröffentlicht „Urbis et Orbis“ das Ablassdekret

Anlässlich des Paulus-Jahres – vom 28. Juni 2008 bis zum 29. Juni 2009 wird die Kirche des 2000. Geburtstages des Völkerapostels gedenken – hat Papst Benedikt XVI. besondere Ablässe gewährt. Form und Bedingungen der Ablässe teilte die Apostolische Pönitentiarie mit der Veröffentlichung eines entsprechenden Dekretes am 10. Mai mit.

Die Apostolische Pönitentiarie ist neben dem Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur und der Römischen Rota der dritte oberste Gerichtshof der katholischen Kirche, wobei es sich nicht um ein Kirchengericht im strengen Sinn, sondern eher um einen kurialen Gnadenhof für den sakramentalen wie den nichtsakramentalen Gewissensbereich geht. Zu den Aufgaben des Leitungsstabs (Kardinal-Großpönitentiar, Regent und fünf Prälaten, denen eine beratende Funktion zukommt) und aller Mitarbeiter der Apostolischen Pönitentiarie gehören die Gewährung von Gnadenerweisen, das Ablasswesen, Absolutionen, Dispensen, Nachlass von Strafen usw.

Der Papst wolle mit seiner Entscheidung rechtzeitig für die geistlichen Schätze sorgen, die den Gläubigen zu ihrer Heiligung zugestanden werden, damit sie schon ab der ersten Vesper des Hochfestes der heiligen Apostelfürsten Peter und Paul ihre Vorsätze zum übernatürlichen Heil erneuern und stärken könnten, heißt es in dem Dokument.

„Das Geschenk der Ablässe, das der Römische Papst der Weltkirche anbietet, ebnet den Weg, um im höchsten Grad aus der inneren Reinigung zu schöpfen, die das übernatürliche Leben im Herzen der Gläubigen feiert… und sie freundlich dazu anspornt, Früchte guter Werke zu bringen.“

Alle Gläubige, die wirklich bußfertig, durch das Bußsakrament gereinigt und durch die heilige Kommunion gestärkt sind sowie ergeben in der Päpstlichen Basilika Sankt Paul vor den Mauern und nach Meinung des Papstes beten, können demnach einen vollkommenen Ablass erlangen, der auch den armen Seelen im Fegfeuer gewidmet werden kann. Der vollkommene Ablass kann allerdings nur einmal am Tag erlangt werden, wie es die Normen vorsehen.

Damit die Gläubigen inniger des heiligen Paulus gedenken, wurde Folgendes festgelegt: Die Gläubigen sollten ihre Gebete vor dem Altar des Allerheiligsten Sakramentes zu Gott richten und sich dann zum Confessio-Altar der Basilika begeben, wo sie das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis beten und eine Anrufung an den heiligen Paulus und die Jungfrau Maria hinzufügen.

Die Gläubigen können nicht nur in Rom, sondern auch in den einzelnen Ortskirchen einen vollkommenen Ablass empfangen, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen beachten (Beichte, Kommunion, Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters) und an einer öffentlichen heiligen Messe oder liturgischen Feier zu Ehren des Völkerapostels teilnehmen. Das ist in den Tagen der feierlichen Eröffnung und des Abschlusses des Paulus-Jahres an allen heiligen Orten möglich sowie an jenen Tagen, die vom Ortsbischof festlegt werden – an allen Stätten, die dem heiligen Paulus geweiht sind, und überall dort, wo dies die Ortsbischöfe vorsehen.

Die alten Menschen, die Kranken und alle, die aus gutem Grund nicht imstande sind, ihre Wohnung zu verlassen, können – vorausgesetzt, sie bereuen jede Sünde und beabsichtigen, sobald wie möglich die üblichen drei Bedingungen zu erfüllen – zu Hause oder dort, wo die Umstände sie festhalten, den vollkommenen Ablass erlangen, wenn sie voller Sehnsucht im Herzen geistig an einer Feier zu Ehren des heiligen Paulus teilnehmen und Gott ihr Gebet und ihre Leiden für das Anliegen der Einheit der Christen darbringen.

Der Ablass (lateinisch „indulgentia“) gehört zur Bußpraxis der Kirche und ist Teil der Verwirklichung des dritten Aspekts des Sakraments der Buße. Neben dem reumütigen Herzen („contritio cordis“) und dem ausgesprochenen Bekenntnis der Sünden („confessio oris“) bedarf es zur Sündenvergebung der Genugtuung durch Werke („satisfactio operis“). Das Gesetzbuch der lateinischen Kirche (Codex Iuris Canonici, can. 992) und der „Katechismus der Katholischen Kirche“ (Nr. 1471) bestimmen den Ablass als „Nachlass zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet“.

Die „zeitlichen Sündenstrafen“ sind eine Genugtuung in Form einer Buße, die jeder Sünder für seine Sünden leisten muss, auch nachdem diese in der Beichte vergeben wurden. Der Ablass ist ein besonderer göttlicher Gnadenakt und vollzieht sich nach der im Bußsakrament gewährten Vergebung.

 

Das Dekret der Apostolischen Pönitentiarie im Wortlaut:


(Quelle: "Die Tagespost" vom 15.05.2008)

http://www.die-tagespost.de/Archiv/titel_anzeige.asp?ID=40228


Im Hinblick auf das bevorstehende liturgische Hochfest zu Ehren der Apostelfürsten will der Papst, bewegt durch seine Hirtensorge, rechtzeitig die geistlichen Schätze, welche er den Gläubigen für ihre Heiligung zuteil werden lässt, gewähren, damit sie zu diesem frommen und freudigen Anlass mit noch stärkerer Inbrunst die übernatürliche Erlösung bereits ab der ersten Vesper des besagten Hochfestes erneuern und stärken können. Dies geschieht in erster Linie zu Ehren des Völkerapostels, dessen Jubiläum seiner Geburt auf Erden sich bald zum zweitausendsten Mal jährt.

Das Geschenk des Ablasses, welches der Papst der Gesamtkirche bietet, ebnet wirklich den Weg, auf dem man sich dem höchsten Grad der inneren Reinheit nähert. Zusammen mit der Verehrung des heiligen Apostels Paulus wird das übernatürliche Leben in den Herzen der Gläubigen erweckt. So werden sie sanft dahin gelenkt, Früchte guter Taten zu bringen.

Deshalb gewährt diese Apostolische Pönitentiarie, der der Heilige Vater die Aufgabe erteilt hat, das Dekret im Hinblick auf die Ausweitung und den Empfang der Ablässe, welche über die gesamte Dauer des Paulus-Jahres gehen werden, vorzubereiten und zu verfassen mit dem vorliegenden Dekret, welches in Übereinstimmung mit dem Willen des Papstes ausgestellt wurde, gütigerweise die Gnaden, welche im Folgenden aufgelistet werden.

I. Alle christlichen, wahrhaft reuigen Gläubigen, welche ordnungsgemäß durch das Sakrament der Buße und Reue gereinigt und mit der Heiligen Kommunion gestärkt, fromm in Form einer Wallfahrt die päpstliche Basilika von St. Paulus in der Via Ostiense besuchen und dort entsprechend den Absichten des Papstes beten, wird der volle Ablass der zeitlichen Strafe für ihre Sünden gewährt und durchgeführt, sofern ihrerseits der Nachlass durch die Sakramente und die Vergebung ihrer Fehltritte erhalten wurde.

Der volle Ablass kann von den gläubigen Christen sowohl für sich selbst als auch für Verstorbene so oft in Anspruch genommen werden, wie die auferlegten Werke umgesetzt werden, vorbehaltlich der Regelung, entsprechend welcher der volle Ablass nur einmal pro Tag erhalten werden kann.

Damit die bei diesen heiligen Besuchen gesprochenen Gebete intensiver die Seelen der Gläubigen zur Verehrung des heiligen Paulus führen und entsprechend ausgeführt werden, wird wie folgt festgeschrieben und verfügt: Die Gläubigen haben die eigenen Bitten vor dem Altar des heiligen Sakramentes vor Gott zu tragen und sich darüber hinaus zum Confessioaltar zu begeben und dort ergeben das „Vater Unser“ und das Glaubensbekenntnis zu sprechen sowie fromme Anrufungen zu Ehren der heiligen Jungfrau Maria und des heiligen Paulus hinzuzufügen. Diese Verehrung hat stets eng an die Erinnerung des Apostelfürsten, des heiligen Petrus, geknüpft zu erfolgen.

II. Die Gläubigen der verschiedenen örtlichen Kirchen können, nach Erfüllung der entsprechenden Bedingungen (Sakrament der Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet gemäß der Meinung des Papstes) und unter Ausschluss etwaiger Neigungen zur Sünde, den vollen Ablass in Anspruch nehmen, wenn sie ergeben an einem Gottesdienst oder an einer frommen und öffentlichen Andacht zu Ehren des Völkerapostels teilnehmen: an den Tagen der feierlichen Eröffnung und des feierlichen Abschlusses des Paulus-Jahres, an sämtlichen heiligen Orten, an anderen, vom Ortsordinarius festgelegten Tagen, an den dem heiligen Paulus geweihten Orten und, im Sinne der Zweckmäßigkeit für die Gläubigen, an anderen, vom selben Ordinarius bestimmten Orten.

III. Die von Krankheit oder anderen geltenden und triftigen Gründen verhinderten Gläubigen können schließlich – stets mit einem von jedweder Sünde entfernten Geist und mit der Absicht, den geltenden Bestimmungen sobald als möglich nachzukommen –, den vollen Ablass in Anspruch nehmen, sofern sie sich im Geiste einer Feierlichkeit, welche zu Ehren des heiligen Paulus und des entsprechenden Jubiläums abgehalten wird, anschließen und Gott ihre Gebete und Leiden für die Einheit der Christen darbieten.

Damit die Gläubigen leichter dieser himmlischen Gnaden teilhaftig werden können, haben sich die für das Abnehmen der Beichten ermächtigten Priester mit bereitem und großzügigem Geiste zu deren Entgegennahme bereitzuhalten.

Das vorliegende Dekret gilt ausschließlich für die Zeitdauer des Paulus-Jahres und steht jeder etwaig erlassenen anderslautenden Bestimmung entgegen.

Gegeben zu Rom, am Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 10. Mai, im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 2008, am Vorabend des Pfingstfestes.

+ James Francis Kardinal Stafford, Oberster Pönitentiar

+ Gianfranco Girotti OFM Conv., Titularbischof von Meta, Regens 

(Übersetzung aus dem Italienischen von Maria Nievoll)

 

 





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